Grundsteuerreform - Erhebung der Grundsteuererklärung

28. Februar 2022: Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird die Grundsteuer in Deutschland ab 2025 reformiert. Im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 muss jeder Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben, auf dessen Grundlage dann der Grundsteuermessbetrag ermittelt wird. Die Abgabe dieser Erklärung ist ausschließlich digital über ELSTER möglich. Weitergehende Informationen finden Sie im Anhang. Bei Fragen können Sie sich auf www.grundsteuer.bayern.de informieren oder an die Hotline des Bay. Landesamts für Steuern unter 0 89 / 30 70 00 77 wenden.