Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplanverfahren SO „Sonnenergie Moosham-Sengkofen VI“

Der Gemeinderat der Gemeinde Mintraching hat am 11.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan SO„Sonnenenergie Moosham-Sengkofen VI“ mit Stand 11.07.2022 für das Gebiet südlich des Ortsteils Sengkofen und südöstlich des Ortsteils Moosham (insbesondere Teilflächen der Flurnummer 3264 bis 3267 der Gemarkung Moosham, Teilflächen Flurnummern 204, 205 und 187 der Gemarkung Sengkofen gebilligt. Der Bebauungsplan wird mit dem Ziel zur Schaffung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie erlassen. Nachdem die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bereits durchgeführt wurde, erfolgt nun gem. §4 Abs. 2 BauGB i.V. m. §4a Abs. 3 BauGB erneut eine Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Planentwurf kann in der Zeit vom 16.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022 im Rathaus der Gemeinde Mintraching (Friedenstr. 2) in Zimmer 11/OG (Herr Weigert) zu folgenden Geschäftszeiten eingesehen werden:

Montag bis Freitag:                        8:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch:                   13:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag:                                    13:00 - 18:00 Uhr

 

Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

 

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umwelt-bezogenen Informationen.

 

Folgende Arten von umweltbezogene Informationen liegen vor:

•             Festsetzungen des Bebauungsplans

•             Umweltbericht zum Bebauungsplan

•             Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen und öffentlichen Beteiligung

 

Folgende Schutzgüter sind betroffen:

 

  • Schutzgut Mensch
    Emissionen durch benachbarte Landwirtschaft, Emissionen durch benachbarte Bahnstrecke
  • Schutzgut Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt/Natura-2000-Gebiete
    Derzeit überwiegend intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, durch verschiedene Maßnahmen (Eingrünung, Grünlandbewirtschaftung, etc.) wird eine Verbesserung für dieses Schutzgut erreicht.
  • Schutzgut Boden
    Derzeit landwirtschaftliche Nutzung mit sehr hoher Bonität, Konfliktnutzung zwischen Landwirtschaft und Energieerzeugung, Vermeidung von Zinkeintrag durch Einrammung der Tragegestelle der Photovoltaikmodule in den Boden
  • Schutzgut Wasser
    Keine Ableitung von Niederschlagswasser, Versickerung von Niederschlagswasser auf der Fläche, Vermeidung von Bodenerosion durch ausreichende Abstände der Modulreihen und Grünlandbewirtschaftung innerhalb der Anlage.
  • Schutzgut Klima/Luft
    Keine Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft
  • Schutzgut Orts- und Landschaftsbild
    Außerortslage mit angrenzend bestehenden Photovoltaikanlagen, Eingrünung der Anlagen
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter
    Benennung von Bodendenkmälern und entsprechender Auflagen beim Bau
  • Abfälle, Abwasser, erneuerbare Energien
    Bau einer Freiland-Photovoltaikanlage, die regenerativen Strom in das öffentliche Netz einspeist.
     

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung war.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO i.V.m. §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationenentnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bekanntmachungen:

Bekanntmachung öffentliche Beteiligung Moosham-Sengkofen

Entwurf Planteil Moosham-Sengkofen

Textliche Festsetzungen und Begründungen Moosham-Sengkofen

Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung Moosham-Sengkofen