Kinderreisepass

Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass. Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden und Kinderreisepässe nicht von allen Ländern anerkannt werden, sollten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Kinderreisepässe ausreichend ist oder ein Reisepass ausgestellt werden muss.

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein neues biometrietaugliches Lichtbild (Bildgröße 35 mm x 45 mm),
  • die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. bereits vorhandene Identitätspapiere (z. B. alter Kinderausweis).

Gültigkeit:

Kinderreisepässe sind nur 1 Jahr gültig und maximal bis zum 12. Lebensjahr ausstellbar.

Gültige Kinderreisepässe können verlängert und das Lichtbild aktualisiert werden.

Zur Beantragung müssen beide Elternteile (Sorgeberechtigte) sowie das Kind (ab 10 Jahren) persönlich bei der Passbehörde vorsprechen.

Die Ausstellungsgebühr beträgt 13,00 €, Änderungen bzw. Verlängerungen: 6,00 €.