Müllentsorgung, Restmülltonne

Informationen zur Dienstleistung

Die Restmülltonne muss vom Grundstückseigentümer bei der zuständigen Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Dort wird auch die entsprechende Gebührenmarke ausgehändigt als Nachweis, dass es sich um eine registrierte Mülltonne handelt. Die Gemeinde leitet die Angaben an die Realsteuerstelle des Landkreises weiter, welche daraus einen Gebührenbescheid erstellt und dem Grundstückseigentümer zuleitet. Die Gebühren werden jeweils vierteljährlich zur Mitte des Quartals fällig. Die Anmeldung einer Mülltonne kann auch durch den Mieter erfolgen, wenn er hierfür eine Vollmacht vom Vermieter vorlegt.

Bitte beachten Sie:
Geleert werden nur Mülltonnen mit gültiger Gebührenmarke und geschlossenem Deckel.
Die Abholtermine werden für jedes Jahr in einem eigenen Entsorgungskalender veröffentlicht, der Ende des Vorjahres an jeden Haushalt zugestellt wird.
Am Abholtag müssen die Tonnen ab 06.00 Uhr bereitstehen. Richtig ist ein Platz, der für die Müllwerker ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust zu erreichen ist. Ausserdem dürfen durch Ihre Mülltonne oder Ihren Container auf gar keinen Fall Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer behindert oder gefährdet werden.