Personalausweis, vorläufiger Personalausweis

Anwesenheitspflicht:
Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist (auch bei Kindern ab 10 Jahren) und eine Identitätsprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich in der Passbehörde erscheinen.
Für Kinder unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes (bzw. einer Bescheinigung des Jugendamtes) nachzuweisen.

Gültigkeit:
Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Die Gültigkeit für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 3 Monate. Verlängerungen sind nicht möglich.

Notwendige Unterlagen:
Für die Ausstellung des Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein biometrisches aktuelles Lichtbild (Bildgröße 35 mm x 45 mm, Hochformat ohne Rand, schwarzweiß oder farbig)
  • Ihren alten, ggf. ungültigen Personalausweis bzw. Ihren Reisepass, Kinderausweis oder Führerschein ggf. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis falls noch kein Nachweis über Ihre deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt, ggf. Ihre Einbürgerungsurkunde
  • Personenstandsurkunde(n).  Welche Urkunde(n) in Ihrem Fall erforderlich ist/sind, erfahren Sie bei der Passbehörde.

Abholung:
Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Personalausweises Ihren alten Ausweis vorlegen müssen, der dann von der Ausgabestelle grundsätzlich eingezogen wird.