Änderung der bayerischen Bauordnung (BayBO) mit neuem Bauantragsformular

Seit Februar 2021 gilt die geänderte BayBO und ein neues Formular für Bauanträge!

 Dieses Formblatt enthält insbesondere einen überarbeiteten Passus im Rahmen der Nachbarbeteiligung (vgl. Punkt 4 des Formblatts).
Im Zuge der Novelle der BayBO wurden auch die Regelungen zur Nachbarbeteiligung massiv überarbeitet, Art. 66 BayBO.

Die Nachbarbeteiligung liegt nun vollständig in der Hand des Bauherrn und des von ihm zu bestellenden Entwurfsverfassers.

Wir weisen darauf hin, dass spätestens ab Mai 2021 zwingend dieses neue Antragsformular zu verwenden ist.

Bauantrag Formular