Reisepass, vorläufiger Reisepass

Persönliche Vorsprache beim Passamt ist wegen der zu leistenden Unterschrift und der Aufnahme des Fingerabdruckes unbedingt erforderlich. Der alte Pass und ein neues Passbild (nicht älter als 6 Monate) sind vorzulegen, ebenso eine Geburts- oder Eheurkunde, falls dem Passamt noch keine Unterlagen vorliegen.

Die Ausstellungsdauer beträgt ca. 4 - 5 Wochen (der Reisepass wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt).

Es ist darauf zu achten, dass das Passbild biometrietauglich ist.

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Die Gültigkeitsdauer beträgt ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre und bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre.

Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr und wird nur noch im absoluten Notfall (Reise binnen zwei Tagen) ausgestellt.

Innerhalb von 3 – 5 Werktagen kann ein Express Reisepass ausgestellt werden. Dieser hat die Gültigkeit eines normalen Reisepasses.

Zuständig für die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist die Gemeinde, in der Sie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind.

Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie über den Länderinformationsdienst des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de