2018_03_05 Aus der Gemeinderatssitzung

Aus der Gemeinderatssitzung vom 05.03.2018


Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

a) Das Volumen für die leistungsorientierte Bezahlung nach dem TVöD für die Beschäftigten wurde auf 3 % der Jahresentgelte (= ca. 30.000,-- €) erhöht.
 
b) Die Grundstücke Fl.Nrn. 864, 39/T, 39/2/T und 2681 der Gemarkung Mintraching wurden erworben. Im Gegenzug wurden die Grundstücke Fl.Nrn. 768, 769, 770/T und 701 der Gemarkung Mintraching veräußert.
 
c) Das Grundstück Fl.Nr. 863 der Gemarkung Mintraching wurde erworben. Im Gegenzug wurden die Grundstücke Fl.Nrn. 711 und 2681 der Gemarkung Mintraching veräußert.

d) Das Grundstück Fl.Nr. 858/4 der Gemarkung Mintraching wurde veräußert.

e) In den Haushaltsjahren 2016 und 2017 wurden zweckgebundene Spenden von der Gemeinde angenommen und an verschiedene Empfänger weitergeleitet.


Haushaltsplan 2018

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 21.02.2018 den Entwurf der Haushaltssatzung mit Investitionsprogramm und Finanzplan vorberaten und wegen dem Großprojekt Seniorenheim dem Gemeinderat nicht zur Verabschiedung empfohlen. Die Kostenberechnung beziffert sich auf 8,5 Mio. €. Wegen der Bauausführung in den Jahren 2019 bis 2022 muss wegen den Preissteigerungen mit Kosten von ca. 10 Mio. € gerechnet werden.

Mit der Verwaltungsvorlage für den Gemeinderat wurde darauf hingewiesen, dass mit Beschluss vom 06.11.2017 das Projekt gebilligt wurde. Dieser demokratisch gefasste Beschluss – wenn auch mit äußerst knapper Mehrheit – sollte akzeptiert werden. Als Folge davon müsste auch dem Haushalts- und Finanzplan die Zustimmung erteilt werden, zumal dieser auf dem Grundsatzbeschluss zum Seniorenheim aufbaut. Bei einer Ablehnung des Haushalts im Gemeinderat wäre prinzipiell die Herausnahme des Projektes die notwendige Folge um eine Zustimmung zu erreichen. Dies wiederum würde den Grundsatzbeschluss vom 06.11.2017 ad absurdum führen. Und das kann nicht mehr im Sinne von demokratisch legitimierten Entscheidungen sein.

In der längeren Diskussion wurden die bekannten Argumente teils wieder ausgetauscht. Die Gegner verwiesen insbesondere auf die immer noch nicht kalkulierbaren Kosten wegen der Sanierung. Die Befürworter verwiesen auf den Beschluss vom 06.11.2017 mit dem Grundsatz der Selbstbindung. Eine jetzige nachträgliche Ablehnung über den gemeindlichen Haushalt ist nicht nachvollziehbar und hat eine äußerst schlechte Außendarstellung der Gemeinde zur Folge. Die Finanzierung könnte mit sehr langfristigen Darlehen erfolgen.

Zum Schluss der Beratung fand der Haushaltsplan mit 8 zu 8 Stimmen keine Mehrheit und war damit abgelehnt.


Bauantrag zum Umbau, Erweiterung und Sanierung des Seniorenheimes St. Josef

Nachdem der Gemeinderat den Haushaltsplan wegen den Kosten zum Seniorenheim abgelehnt hat, wurde der Bauantrag nicht mehr behandelt, weil auch hier eine Ablehnung zu erwarten war.


Stromliefervertrag für die Jahre 2020 bis 2022

Die Lieferung von Strom wird in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag und der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Schwerin, über ein webbasiertes Beschaffungsportal neu ausgeschrieben. Es wird Ökostrom für die verschiedenen gemeindlichen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung beschafft.


Informationen

a) Der Schulverband Mittelschule Alteglofsheim möchte das Schulgebäude in Alteglofsheim sanieren (Umbau und Erweiterung), um den Status der Ganztagsschule weiterhin anbieten zu können.

In der Sitzung des Schulverbandes vom 06.02.2018 wurde die aktualisierte Planung mit Kostenberechnungen incl. Brandschutz (Stand 26.01.2018)  vorgestellt. Neu aufgenommen wurden versch. elektronische Ausrüstungsgegenstände, ein BHKW und der Umbau der Lehrerparkplätze. Die Kosten betragen ca. 9,93 Mio. € bei einer Förderung von ca. 3,3 Mio. €. Der angenommene Finanzierungsanteil von 8,5 Mio. € (Laufzeit 20 Jahre, Zinssatz 1,9 %) soll auf die zehn Mitgliedsgemeinden entsprechend den Schülerzahlen umgelegt werden. Bei derzeit 75 Schülern beträgt der Investitionsanteil der Gemeinde Mintraching 1.709. 000,-- € (85.455,76 € mal 20 Jahre). Die Planungsunterlagen können in der Verwaltung eingesehen werden. Ein Beschluss des Gemeinderates ist nicht notwendig.
 
b) Für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 findet heuer die Wahl der Schöffen statt. Bewerbungen für die Vorschlagsliste können bis 19.03.2018 bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nähere Informationen und der Bewerbungsbogen können auf der gemeindlichen Homepage abgerufen werden. Bewerbungen für Jugendschöffen werden an das Kreisjugendamt weitergeleitet.


Verfasser: 07.03.2018

Hernitschek Karl-Heinz